Nachdem die Lokführergewerkschaft GDL Ende des Jahres 2023 wieder gestreikt hat mit Folgen nicht nur während der Streikdauer sondern auch in den darauffolgenden Tagen will die CDU das Streikrecht rund um Feiertage einschränken.
In einem Beschlusspapierdes Bundesvorstands der Mittelstands- und Wirtschaftsunion heißt es:
„Streiks im unmittelbaren zeitlichen Umfeld bundesweiter Feiertage sind vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser Tage für unser Land unverhältnismäßig, wenn diese Streiks primär zu Belastungen bei unbeteiligten Dritten führen, und sollten entsprechend untersagt werden“, heißt es in einem
Eine weitere Forderung lautet, dass Streiks im Bereich der kritischen Infrastruktur „nur nach einem verbindlichen abgeschlossenen Schlichtungsverfahren durchgeführt werden“ dürften.
Zu den kritischen Infrastrukturen zählen unter anderem die Energie- und Wasserversorgung sowie Rettungsdienste, und der Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr.