Sunday, December 1, 2024
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Ein kurzfristig zu verabschiedendes Gesetz, welches unter Androhung von drakonischen Maßnahmen das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit verbietet, würde Morde durch islamistische Terroristen nicht verhindern, jedoch zeigen, dass der Staat jetzt gewillt wäre, zu handeln und nicht nur betroffene Kommentare abzugeben.

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Ein Gesetz, welches mit drakonischen Strafen das Tragen von Messern der Öffentlichkeit verbietet, würde nicht den islamistischen Terror in Deutschland eindämmen, wohl aber zeigen, dass der Staat jetzt gewillt ist, wehrhaft zu agieren und sich seine Handlungshoheit zurückzuholen. Leider wird ein derartiges Gesetz kurzfristig nicht kommen, es wird bei Kommentaren in Talkshows bleiben.

Wie der CDU-Politiker Bosbach zu Recht geäußert hat, sind für Morde von ideologisch verprellten muslimischen Asylanten wie in Solingen nicht die Messer verantwortlich, sondern die Personen, die das Messer zum Töten benutzen.

Auch wenn Angriffe mit Messern, von denen man jetzt täglich in der Presse liest, überwiegend von Migranten oder Personen mit Migrationshintergrund verursacht werden, sind Messerangriffe in der Zwischenzeit ein allgemeines Problem in Deutschland.

Politiker sämtlicher Couleur haben hierauf jedoch nur mit Vorschlägen oder Reden in Talkshows reagiert, jedoch wie üblich, nichts auf den Weg gebracht.

Ein Staat, der zum einen seine Bürger schützen will und zum andern demonstrieren will, dass er – dieser Staat – nicht gewillt ist, Kriminalität hinzunehmen, hätte  schon längst ein Gesetz entworfen, welches Abschreckungswirkung zeigt.

Bei einem erstmaligen Verstoß gegen ein derartiges Gesetz hätte eine Mindeststrafe von mindestens 30 Tagessätzen gesetzlich festgelegt werden sollen und bei einem zweiten Verstoß sollte die Mindeststrafe mindestens 60 Tagessätze, also zwei Monatsgehälter betragen und eine Freiheitsstrafe, die zu Bewährung ausgesetzt wird.

Bei einem Dritten Verstoß wäre zwingend eine Freiheitsstrafe zu verhängen, ohne dass die Gerichte insoweit irgend ein Ermessen hätten.

Ein derartiges Gesetz hätte zweierlei Wirkung:

1.

Wenn Messerträger, die gegen dieses Gesetz erstmalig verstoßen, ein Monatsgehalt als Strafe zahlen und bei einem zweiten Verstoß zwei Monatsgehälter zahlen müssen, werden einige sich überlegen, ob sie, aus welchen Gründen auch immer, zukünftig wieder ein Messer in der Öffentlichkeit tragen.

Und wenn Personen zum dritten Mal gegen das Gesetz verstoßen, gehören sie „weggeschlossen „.

2.

Ein derartiges Gesetz, vor allen Dingen, wenn es schnell verabschiedet wird, würde den doch leider relativ vielen Menschen, die sich in der Bundesrepublik aufhalten und über unseren Staat, besonders seine fehlende Wehrhaftigkeit lachen, zeigen, dass dieser Staat jetzt endlich gewillt ist, von seiner bisherigen „laissez faire„ Haltung abzuweichen.

Und im Grunde genommen könnte ein derartiges Gesetz in sehr kurzer Zeit verabschiedet werden, weil mit Sicherheit sich mehr als ausreichend Abgeordnete finden, die diesem Gesetz – und sei es in etwas mildere Form – zustimmen würden.

Allerdings müsste dafür der Fraktionszwang aufgehoben werden.

Leider wird die Verabschiedung eines derartigen Gesetzes wohl ein Traum bleiben und es wird im Falle weiterer Morde und Tötungsdelikten mit Messern bei in der Presse vorgetragenen Kommentaren von Politikern und Beileidskundgebungen bleiben.

Man kann nur rufen:

Bundeskanzler Helmut Schmidt, bitte kehre zurück und übernimm die Regierungsgeschäfte.


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